Vor dem Vertragsabschluß |
|
Bevor die Unfallversicherung abgeschlossen wird, sollte jeder zunächst seinen persönlichen Bedarf ermitteln. Hierfür gibt es auch professionelle Hilfe in Form von Beratern. Der Bedarf wird meist am Jahreseinkommen errechnet und wird in der Regel beim Fünf- bis Sechsfachen des Jahreseinkommens angesetzt. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob nicht eine der vielen Spezialformen in Anspruch genommen werden sollte, wie die Gruppenversicherung, die Kinderversicherung oder die Freizeitversicherung. Innerhalb der Kinderversicherung sind diese beispielsweise bis zu einem bestimmten Alter durch ein meist noch größeres Spektrum an Versicherungsleistungen geschützt. So sind bis zum zehnten Lebensjahr auch Vergiftungen mit versichert, eine Leistung welche bei Erwachsenen nur in seltenen Fällen erbracht wird.
Wichtig ist nicht nur der Vergleich verschiedener Versicherungsleistungen, sondern auch das genaue Studium des Vertragsangebotes, wenn man sich bereits für eine Versicherung entschieden hat. So können im Vertrag kleine, aber nicht unerhebliche Klauseln versteckt sein, welche der Versicherte so nicht geplant hat. Ein beliebtes Beispiel dafür ist jährlicher Erhöhung der Versicherungssumme- und damit auch der Beitragszahlungen. Dies ist eine Leistungen die gerne in den Vertrag mit eingebaut wird- von Kunden aber nicht immer gewünscht ist.
Auch die Art und Weise, mit welcher die Versicherung auf den Ernstfall reagiert und welche Verpflichtungen der Versicherte im Falle des Falls hat, sollten davor geprüft werden. Bei fast allen Leistungen gibt es Fristen, welche die Versicherung gewahrt sehen will. So sind Unfälle und Ansprüche immer innerhalb bestimmter Fristen geltend zu machen und der Grad an Invalidität bzw. das Schadensausmaß muss rechtzeitig durch einen Arzt festgestellt und dokumentiert sein. Besonders innerhalb der Todesfallleistung sind diese Fristen meist recht kurz: Hier muss oft schon innerhalb von 48 Stunden die Versicherung informiert sein.
Sämtliche Rechte, aber auch Pflichten sollten bei Vertragsabschluß bekannt sein und zu Hause in Ruhe jeder Zeit nachgelesen werden können. Sollte es zu einem Unglück kommen, ist für den Versicherten nichts unangenehmer, als eine böse Überraschung bezüglich seiner erhofften Versicherungsleistung. |

Was ist wichtig? 