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Wer bestehende Unfallpolicen verleugnet, risikert Versicherungsschutz

18.09.2008, Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt muss ein Versicherter im Schadensfall wahrheitsgemäß angeben, ob er mehrere Unfallversicherungen abgeschlossen hat oder nicht (Az.: 14 U 26/06). Macht er hierzu falsche Angaben, riskiert er seinen Versicherungsschutz.


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