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Unfallversicherung muss bei Fahrfehlern zahlen

25.08.2008, Das Sozialgericht Karlsruhe entschied Anfang Mai diesen Jahres in einem Urteil, dass die gesetzliche Unfallversicherung auch bei Unfällen haftet, die einem Arbeitnehmer wegen eines Fahrfehlers zustoßen. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn der Versicherte bei dem Unfall besonders schwere Verletzungen davongetragen hat, weil er nicht angeschnallt war (AZ: S 4 U 354/07).

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