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Unfallversicherung: Hautschutz im Beruf bei Schuppenflechte wichtig

20.10.2008, Wer an Schuppenflechte leidet, sollte sich vor der Berufswahl von einem Hautarzt beraten lassen. Denn mit dieser Hauterkrankung kann nicht jeder Beruf uneingeschränkt ausgeübt werden. Insbesondere Tätigkeiten, bei denen Druck auf die Haut ausgeübt wird oder der regelmäßige Kontakt zu Feuchtigkeit und Chemikalien unumgänglich ist, können zu Hautproblemen führen. Andererseits muss für Berufstätige eine Schuppenflechte nicht zur Berufsaufgabe führen, wenn einige Hinweise beachtet werden. Darauf weist die Präventionskampagne Haut der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung anlässlich des Welt-Psoriasis-Tages am 29. Oktober 2008 hin.

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