Unfallversicherung haftet bei qualifizierter Gefälligkeit
24.12.2008,Nach einem Urteil des Sozialgerichts Koblenz muss die Unfallversicherung einen gesundheitlichen Schaden, bei während einer so genannten qualifizierten Gefälligkeit entsteht, als Arbeitsunfall anerkennen (Az.: S 2 U 52/07). Das berichtet das Magazon “Focus” mit Hinweis auf einen Bericht der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie.
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