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Unfallversicherung besteht auch in der Probezeit

12.01.2009, Arbeitnehmer  sind auch in der Probezeit am Anfang einer neuen Anstellung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft kommt demnach für die Kosten der Krankenbehandlung, der Rehabilitationsmaßnahmen oder falls notwendig für eine Verletztenrente auf, falls sich ein Arbeitnehmer während der Probezeit bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg verletzt.

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