Unfallversicherung bei Abi-Streich
19.01.2009,Unfälle, die sich im Rahmen von Abitur-Feiern ereignen, sind nicht automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Besonders bei Feiern, die außerhalb der schulischen Veranstaltungen organisiert werden - etwa einem Abi-Streich - entfällt der gesetzliche Versicherungsschutz.
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