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Schüler auch auf Umweg beim Schulweg unfallversichert

31.08.2008, Passiert einem Kind auf dem Schulweg ein Unfall, werden die hierbei entstandenen Kosten von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Die Beiträge für diese Versicherung werden vom Staat übernommen, für die Schüler ist die Versicherung somit kostenlos. Sie gilt für den direkten Schulweg und Nachhauseweg zum normalen Schulunterricht, aber auch für schulische Veranstaltungen wie Ausflüge, Wanderungen, Klassenfahrten, Schulfeste oder Sportveranstaltungen. Die Versicherung gilt jedoch auch dann, wenn das Kind auf einem Umweg zur oder von der Schule kommt, urteilte jetzt das Bundessozialgericht in Kassel.

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