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Ohne Invaliditätsbescheinigung darf Unfallversicherung Zahlung verweigern

21.08.2008, Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken darf eine Unfallversicherung die Zahlung an ein Unfallopfer verweigern, wenn keine Invaliditätsbescheinigung vorgelegt wird (AZ: 5 U 70/07-4). Eine ärztliche Diagnose reicht als Bescheinigung der Invalidität demnach nicht aus.

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