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Lärmgrenzwerte für Orchestermusiker

25.08.2008, Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass seit dem 15. Februar 2008 auch für Musiker niedrigere Lärmgrenzwerte am Arbeitsplatz gelten. Bis dahin galt eine zweijährige Ausnahmeregelung für diese Berufsgruppe für die neue Lärmverordnung, nach der Personen keiner täglichen Schallbelastung von über 85 dB(A) ausgesetzt sein dürfen.

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