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Keine Haftun bei Duschunfall während Klassenfahrt

29.11.2008, Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen, wenn sich ein Lehrer während einer Klassenfahrt beim Duschen verletzt (Az.: B 2 U 31/07 R).

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