Gesetzliche Unfallversicherung deckt keine Incentive-Reisen
08.09.2008,Einige Unternehmen belohnen besonders gute Leistungen ihrer Mitarbeiter mit speziellen Gratifikationen oder anderen Anerkennungen. Besonders beliebt sind die so genannten Incentive-Reisen, auf die engagierte Mitarbeiter auf Kosten des Unternehmens eingeladen werden.
Wenn auf einer solchen Reise ein Unfall geschieht, haftet jedoch nicht die gesetzliche Unfallversicherung - das entschied das Sozialgericht Darmstadt. Anders als bei Betriebsausflügen, die zu versicherten Tätigkeiten gehören, sind bei einer Incentive-Reise in der Regel nur ausgewählte Mitarbeiter eingeladen, es kann also nicht von einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung gesprochen werden, so die Richter. Deshalb muss im Falle eines Unfalls die Krankenversicherung des oder der Geschädigten für die entstandenen Kosten aufkommen.
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