Fragen der Versicherung müssen eindeutig sein
06.10.2008, Eine Unfallversicherung darf die Leistungen nicht kürzen, wenn die in einer Schadensanzeige zu beantwortenden Fragen missverständlich formuliert sind und sie dadurch überhaupt nicht vollständig und korrekt beantwortet werden können. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az. 20 U 77/07).Jetzt vergleichen:
Weitere News zum Thema
- Überfall auf eigenes Heim kann unter Unfallversicherung fallen
- Unfallversicherung nicht beim Einkaufen
- Familienmitglieder beim Hausbau nicht Unfallversichert
- Unfallversicherung bei Abi-Streich
- Unfallversicherung auf betrieblicher Karnevalsfeier
Weitere News zu: Unfallversicherung

Aktuelle News 