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Fragen der Versicherung müssen eindeutig sein

06.10.2008, Eine Unfallversicherung darf die Leistungen nicht kürzen, wenn die in einer Schadensanzeige zu beantwortenden Fragen missverständlich formuliert sind und sie dadurch überhaupt nicht vollständig und korrekt beantwortet werden können. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az. 20 U 77/07).

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