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Fahrradtour mit Kollegen ist nicht von gesetzlicher Unfallversicherung abgedeckt

21.08.2008,

Nach einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Hessischen Landessozialgerichts steht eine Fahrradtour mit Kollegen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (AZ L 3 U 266/05).

Im konkreten Fall ging es um eine Pädagogin, die als Angestellte eines Fördervereins einer Gießener Schule tätig war und sich auf einer längeren Fahrradtour mit anderen Lehrern im Jahr 2001 bei einem Sturz am Handgelenk verletzte. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung mit der Begründung ab, dass der Unfall nicht bei einer Tätigkeit geschehen sei, die unter den Versicherungsschutz falle.



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