RSS

Bei Freiwilligen-Jahr gesetzlich unfallversichert

13.08.2008,  Die Teilnehmer der Programme Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) sind gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Berlin hin.

Viele junge Menschen beginnen nach dem Schulabschluss derzeit ein FSJ oder FÖJ. Erleiden sie im Einsatz einen Wege- oder Arbeitsunfall, erhalten sie Leistungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Auch bei einer Berufserkrankung ist das der Fall, heißt es. Es spiele dabei keine Rolle, ob die Hilfstätigkeit im In- oder Ausland erbracht wird. Voraussetzung ist aber, dass der Einsatz bei einem deutschen Träger absolviert wird. Nicht versichert sind Freizeitunfälle.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach einem Unfall oder bei einer Berufskrankheit die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation. Außerdem zahlt sie Lohnersatzleistungen. Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit zahlen die Unfallversicherungsträger eine Rente, bei Pflegebedürftigkeit gewähren sie Pflegeleistungen. Die DGUV ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Jetzt vergleichen:
Weitere News zum Thema

Weitere News zu:  Unfallversicherung