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Arbeitgeber muss über bestehende Unfallversicherung informieren

31.08.2008, Arbeitgeber muss über bestehende Unfallversicherung informieren Wenn ein Arbeitgeber zu Gunsten seines Arbeitnehmers eine Unfallversicherung abschließt, so muss er seinen Mitarbeiter über diese Versicherung informieren. Sollte er dies versäumen und es kommt zu einem Schadenfall bei dem die Ansprüche des Geschädigten bei der Versicherung nicht gelten gemacht werden, so ist der Arbeitgeber regresspflichtig.

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