Häufig gestellte Fragen (FAQ´s) |
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Welche Art von Unfall wird von der Versicherung anerkannt? Der Begriff „Unfall“ ist durch die jeweilige Versicherung meist genau definiert. Vor Vertragsabschluß sollte diese sicherheitshalber noch mal geprüft werden, im Allgemeinen lautet sie jedoch wie folgt:
"Ein Unfall definiert sich durch ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, durch welches dieser unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein Unfall liegt auch vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmassen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden."
Was leistet die Unfallversicherung? Je nach Vertrag und Versicherung werden in der Regel folgende Leistungen angeboten: Invaliditätsleistung, Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Krankentagegeld, kosmetische Operationen, Übergangsleistung, Sofortleistung bei Schwerstverletzungen, Unfallrente
Was leistet die Versicherung nicht? Für bestimmte Unglücksfälle und Schädigungen kommen die Versicherungen in der Regel nicht auf. Diese wären: Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen (auch Trunkenheit); Unfälle bei einer vorsätzlich ausgeführten oder versuchten Straftat des Versicherten; Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse; Unfälle durch Kernenergie; Unfälle von Führern oder Besatzungsmitgliedern von Luftfahrzeugen; Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder Insasse bei Auto-, Motorrad- oder Motorbootrennen einschließlich den Übungsfahrten; Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, sofern diese nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind; Gesundheitsschäden durch Strahlen; Gesundheitsschäden durch Heilmethoden- und maßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person, es sei denn, diese sind durch einen unter einen Vertrag fallenden Unfall veranlasst worden; Infektionen(sofern diese nicht durch einen Unfall verursacht wurden); Vergiftungen (nicht Verätzungen) durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund, Versicherungsschutz besteht jedoch für Kinder bis zum 10. Lebensjahr, ausgeschlossen bleiben Vergiftungen durch Nahrungsmittel; Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden; Bauch- und Unterleibsbrüche.
Muss ich bei Invalidität den Arzt wechseln? In der Regel kann der Versicherte bei seinem behandelnden Arzt bleiben. Dieser wird im Unglücksfall den Grad der Invalidität bestimmen. Manche Versicherungen haben jedoch eigene Hausärzte, die das Maß an Invalidität fest legen. Vor Vertragsabschluß sollte das geklärt sein. Wie viel der Versicherte dann erhält, hängt von der sogenannten „Gliedertaxe“ ab. Bei dieser Kategorisierung des Schadens existieren große Unterschiede: So gelten Verletzungen an der Hand beispielsweise bei manchen Versicherungen als Invaliditätsgrad von 75 Prozent, bei anderen werden nur 55 Prozent Invalidität anerkannt. Unter Berücksichtigung von Hobbys und Beruf sollte also vor Vertragsunterzeichnung die „Gliedertaxe“ geprüft werden.
Worin liegt der Unterschied zwischen Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung? Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Art Rente die das Gehalt bei Berufsunfähigkeit ersetzen soll. Muss der Beruf aufgrund der Berufsunfähigkeit gewechselt werden und es steht so weniger Geld zur Verfügung, soll die Berufsunfähigkeitsversicherung diese Differenz ausgleichen. Bei einer Unfallversicherung wird nach dem Unfall ein vereinbarter Betrag gezahlt, der helfen soll, die finanziellen Folgen von Unfall und/oder Invalidität zu bewältigen. (Beispielsweise die Anschaffung von Hilfsmitteln und speziellen Einrichtungsgegenständen) Für Menschen in Risikoberufen empfiehlt sich beides.
Was passiert bei Berufswechsel? Ein Berufswechsel, egal welcher Art, muss der Versicherung auf jeden Fall umgehend mitgeteilt werden. Je nach Art des Berufes wird der Versicherte in sogenannte Gefahrengruppen eingeteilt. Bei Berufswechsel kann sich auch die Gefahrengruppe ändern und bestimmte Konditionen im Vertrag verschieben sich. Da es hierfür Fristen gibt, empfiehlt sich stets das schnellst mögliche in Kenntnis Setzen der Versicherung.
Was muss ich steuerlich beachten? Die gesetzliche Versicherungssteuer für eine Unfallversicherung beträgt seit dem 01.01.2007 19%. Beiträge zur Unfallversicherung sind jedoch für den Bezahlenden steuerlich absetzbar. Einmalige Zahlungen der Versicherung sind bei Erhalt steuerfrei. Wird jedoch eine monatliche Rente gezahlt, müssen Steuern abgeführt werden. Die Auszahlung der Todesfallsumme ist steuerfrei. |

Oft gestellte Fragen 