Die Unfallversicherung - was sie leistet, was sie kann |
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Seit dem Jahr 1884 gibt es in Deutschland die Unfallversicherung. Unter Otto von Bismarck einst als richtungweisender Akt auf dem Weg zum Sozialstaat eingeführt, ist die Unfallversicherung heute im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung Pflicht.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt den Versicherten sowohl im Falle eines Arbeitsunfalls, als auch auf dem unmittelbaren Weg zur ausgeübten Tätigkeit. Eventuelle Unglücksfälle im Job sind damit meist abgesichert.
Von den Unfällen, die sich in Deutschland statistisch gesehen alle 4 Sekunden ereignen, geschehen allerdings gerade mal 17 Prozent am Arbeitsplatz und sind somit versichert. Beinahe zwei Drittel aller täglichen Unglücksfälle passieren den Menschen im Haushalt und bei sonstigen Freizeitaktivitäten. Der Betroffene ist hierbei von der gesetzlichen Versicherung weder für den entstandenen Schaden, noch für dessen Folgen versichert.Gerade für Menschen mit Familie ist die Anschaffung einer privaten Unfallversicherung somit eine Überlegung wert. Angebote über genannte Versicherung sind zahlreich und meist wird der Betroffene dann nicht nur in der Zeit kurz nach dem Unfall unterstützt, sondern hat auch Anspruch auf langfristige Zahlungen oder Renten.
So wird im entsprechenden Unglücksfall auch eine Invaliditätsleistung angeboten, Krankenhaus- und Genesungsgeld oder lebenslange Zahlung. Auch die Möglichkeit einer Todesfall- Leistung besteht. Des Weiteren existieren zahlreiche Zusatzleistungen und Paketerweiterungen in Form von beispielsweise dem Ausgleich von Bergungs- und Rückholkosten oder Kurkostenbeihilfe. Die Versicherung gilt dabei rund um die Uhr und weltweit. Auch besteht die Möglichkeit die Beiträge als Vorsorgeaufwendung ab zu setzen.
Als Richtlinie für die Versicherungssumme gilt das fünf- bis sechsfache des Jahresgehaltes des Versicherten. Doch muß diese natürlich auf den speziellen Einzelfall abgestimmt sein. Dabei spielen sowohl der ausgeführte Beruf, das Alter, die Finanzlage sowie die Anzahl der Personen eine Rolle, die versichert werden sollen. |

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